KENNZEICHEN b nimmt Nachahmung eines Key-Visuals durch Mitbewerber mit Humor

Natürlich freuen wir uns immer über Zuspruch zu unseren Arbeiten – am liebsten von unseren Kunden. Positives Feedback ist uns auch von Seiten Dritter grundsätzlich willkommen. Ob uns jedoch die plakative „Anerkennung“ von Seiten eines Mitbewerbers – wie in dem hier abgebildeten Fall des Plakats unseres Kunden 32zwei – eher schmeichelt oder ärgert, darüber waren wir uns zunächst uneinig.

Das Plakat unseres Kunden 32zwei, das sich u.a. als Aufsteller vor der Praxis befindet, war Teil einer von KENNZEICHEN b entwickelten Gesamtkampagne. Das Motiv, das die beiden Praxisinhaber in entspannter Pose mit dem Slogan „Wenn ich einen Zahnarzt brauche, dann gehe zu dem!“ abbildet, war und ist dabei das Key-Visual der Kampagne und findet sowohl auf Plakaten als auch auf Postkarten, Bannern und im Internet Anwendung. Insofern finden wir persönlich es schon ein wenig frech, wenn einer unserer Mitbewerber das Motiv ohne maßgebliche Änderungen nachahmt und für eigene Zwecke abwandelt/nutzt.

Andererseits ist diese im übrigen wohl rechtlich fragwürdige Nachahmung durch eine professionelle Werbeagentur im Hause unseres Kunden 32zwei natürlich auch eine recht schmeichelhafte Anerkennung unserer Idee und der zur Dokumentation gefertigte Schnappschuss ergab ein durchaus amüsantes Fotomotiv. Wir haben uns daher entschlossen, das „Beweisfoto“ zu Akquise-Zwecken zu nutzen anstatt uns über die Nachahmung zu ärgern.

Frei nach dem Motto: 

„Wenn ich eine Agentur brauche, die sogar die Konkurrenz inspiriert, dann gehe ich zu KENNZEICHEN b!“.