Die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 mit einheitlicher Wirkung in der EU in Kraft. Einheitlich regelt die DSGVO das Datenschutzrecht für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Unternehmen. Parallel werden aktuell geltende Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) neu definiert oder entfallen bzw. werden durch Vorschriften der DSGVO ersetzt. Bei Verstößen gegen die DSGVO können teilweise empfindliche Geldstrafen verhängt werden. Daher möchten wir Sie über Maßnahmen informieren, die in diesem Zusammenhang gesetzlich relevant für Ihre Internetseite sind. Weitere Informationen zur DSGVO erhalten Sie auch hier.

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Damit Ihre Internetseite den Vorgaben der DSGVO entspricht, sollten Sie alle drei Bedingungen erfüllen:

1. Ihre Internetkommunikation läuft verschlüsselt über HTTPS
2. Sie haben einen Cookie-Hinweis
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